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Pflegeberatung
Der Staat möchte Menschen helfen, auch im Pflegefall möglichst lange zu Hause zu bleiben. Auch möchte er Angehörigen die Entscheidung für die Pflege zu Hause erleichtern.
Deshalb hat er im 11. Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45) festgelegt:
„Die Pflegekassen sollen für Angehörige und sonstige an einer Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich anbieten...“
In diesen Schulungen zeigen Ihnen ausgesuchte Fachleute
Die Kosten für diese Schulungen übernimmt die Pflegekasse.