BHD Sozialstation

BHD- Sozialstation - Pflegeberatung

Pflegeberatung

Der Staat möchte Menschen helfen, auch im Pflegefall möglichst lange zu Hause zu bleiben. Auch möchte er Angehörigen die Entscheidung für die Pflege zu Hause erleichtern.
Deshalb hat er im 11. Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45) festgelegt:

 „Die Pflegekassen sollen für Angehörige und sonstige an einer Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich anbieten...“

In diesen Schulungen zeigen Ihnen ausgesuchte Fachleute

  • welche Hilfsmittel es gibt und wie sie bedient werden
  • wie Pflege fachgerecht durchgeführt wird und
  • wie Sie Pflege effektiv organisieren, um Überforderung zu vermeiden.

Die Kosten für diese Schulungen übernimmt die Pflegekasse.